Bausparkassen und Bausparen im Vergleich - Kosten sparen durch online-Direktabschluss







Energieberatung + Energiesparberatung: Förderung der Vor-Ort-Beratung zur sparsamen und rationellen Energieverwendung in Wohngebäuden durch die BAFA




Seit dem 1.07.2008 sind Vermieter älterer Häuser verpflichtet, neuen Mietern einen Energieausweis vorzulegen. Damit erhält der künftige Wohnungsnutzer wertvolle Informationen über den energetischen Zustand des Hauses und damit über die Höhe der zu erwartenden Betriebskosten. Bestandsmieter haben jedoch keinen Anspruch auf Einsicht in den Energieausweis.


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